Nun ist es soweit, ab dem 19.01.2013 ist die neue Führerscheinrichtlinie in Kraft. Einiges ändert sich, vorallem in den Motorradklassen.

Motorradklassen

Die Klasse A1 (Erwerb ab 16 Jahren möglich) hat keine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h mehr. Eine sinnvolle Änderung in meinen Augen, da die Benutzung von Autobahnen nun sicherer wird und es für das ungeübte Auge oft schwer ist zu erkennen ob es sich um eine „kleine“ Maschine handelt oder um eine Leistungsstarke.

Wenn die Klasse A1 2 Jahre vorhanden ist wird die nächste Klasse A2 leichter erworben, der Gesetzgeber sieht dann nur noch eine praktische Pürfung vor, die Theorie muss nicht wiederholt werden und es werden auch keine Sonderfahrten benötigt. Ein paar Auffrischungs- und Umgewöhnungsstunden und schon kann die Prüfung gemacht werden nach erfolgreicher Antragsstellung beim Strassenverkehrsamt.

Wer die Klasse A2 erwirbt darf nun Maschinen bis 35 kW Leistung fahren, wer den Klasse Ab Führerschein vor dem 19.01.2013 erworben hat darf weiterhin nach 2 Jahren Besitz Maschinen ohne Leistungsbegrenzung fahren, muss jedoch in der Zeit bis dahin seinen Führerschein bei der zuständigen Führerscheinstelle auf das neue Recht umschreiben lassen um in den Genuss der 35 kW zu kommen wer dies nicht tut darf die Klasse Ab vor Ablauf seiner 2 Jahre nicht nach dem neuem Recht nutzen.

Der Aufstieg der Klasse A2 auf die Klasse A ohne Leitungsbegrenzung verläuft genauso wie von A1 auf A2, es wird nur eine praktische Prüfung erfolgen wenn die 2 Jahre Vorbesitz Klasse A2 vorhanden sind.

Der direkte Einstieg in die Motoradklasse ist nach wie vor möglich, hier senkt sich das Alter von 25 auf 24 Jahre und es muss eine komplette Ausbildung erfolgen (10 Theorieunterrichte, 12 Sonderfahrten) wenn noch kein Motorradführerschein vorhanden ist oder die Klasse A2 übersprungen wird.

PKW Führerschein

In der Klasse B gibt es mit den Anhängern einige Änderungen, es soll nun einfacher sein zu wissen / behalten was man mit der Klasse B fahren darf, allerdings haben wir nun 2 Führerscheinklassen für Anhänger.

Grundsätzlich darf mit dem reinen Klasse B und natürlich auch BF17 Führerschein mit Anhängern gefahren werden wenn die Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger keine höhere Gesamtmasse als 3500 kg hat. Die Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse bleiben von dieser Reglung ausgenommen und dürfen weiterhin immer mitgeführt werden.

Die Klasse B96 besteht aus einer Schlüßelzahl im Führerschein und wird nach einer Fahrerschulung in Theorie und Praxis vom Strassenverkehrsamt prüfungsfrei erteilt. Hier dürfen dann Zugkombinationen von 3500 – 4250 kg zulässiger Gesamtmasse gefahren werden.

Wem das noch nicht reicht der kann nach wie vor die Klasse BE erwerben, diese behinhaltet Fahrzeugkombinationen in denen die zulässige Gesamtmasse 7000 kg nicht übersteigt. Zugfahrzeug und Anhänger dürfen jeweils 3500 kg zulässiger Gesamtmasse nicht überschreiten. Für die Klasse BE ist eine praktische Ausbildung mit Sonderfahrten und anschließender Prüfung erforderlich. Eine theoretische Ausbildung ist nicht vorgesehen.

Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheine haben nun, ähnlich dem Personalsausweis, eine Gültigkeit von 15 Jahren. Wer vor dem 19.01.2013 seinen Führerschein erworben hat bekommt bis zum 19.01.2033 Zeit diesen umzutauschen.