Du möchtest schon vor dem 18. Geburtstag hinter dem Steuer sitzen?
Hier erfährst du alle Informationen, wie Du dieses Ziel erreichst und wann du starten kannst!
Der Start für den Fahrspaß ab 17
Sobald du 16 1/2 Jahre alt bist kannst Du Dich bei Jenny’s Fahrschule für die Klasse BF17 anmelden und sofort mit Deinem Führerschein beginnen. Die theoretische Prüfung kannst Du drei Monate vor Deinem 17. Geburtstag ablegen. Die Praxis darfst Du einen Monat vor Deinem 17. Geburtstag absolvieren.
Doch was musst Du beachten, nachdem Du Deinen Führerschein BF 17 bestanden hast?
Mit dem BF17 darfst du nur mit einer Begleitperson fahren. Diese muss im Vorfeld angegeben werden. Doch nicht jeder darf eine Begleitperson sein, denn es gilt bestimmte Kriterien zu erfüllen.
- Sie muss mindestens 30 Jahre alt sein
- Sie muss mindestens 5 Jahre ununterbrochen einen Führerschein Klasse B besitzen
- Sie darf nicht mehr als einen Punkt im Verkehrszentralregister aufweisen
- Sie darf während der Fahrt mit Dir weniger als 0,5 Promille Blutalkohol haben
Dabei ist zu beachten: Du allein bist während einer Fahrt mit einer Begleitperson der verantwortliche Fahrzeugführer!
Thema Probezeit
Sobald du die Prüfungsbescheinigung in Deinen Händen hälst beginnt die Probezeit.
Wann gibt es den „richtigen“ Führerschein?
Bis zu Deinem 18. Geburtstag darfst du ausschließlich in Begleitung einer Person im Auto fahren, die auf deiner Prüfungsbescheinigung eingetragen ist. Es gibt hierbei keine Ausnahme. Erst mit dem 18. Lebensjahr darfst Du Dich ohne eine Begleitperson hinters Steuer setzen und die ersten Fahrten „alleine“ tätigen.