Theoretischer Grundstoff

Im folgenden eine Übersicht über den theoretischen Unterricht, den jeder Fahrschüler besuchen muss. Die Anzahl der Unterrichte unterscheidet sich je nach Führerscheinklasse und eventuellen Vorbesitzen anderer Führerscheine. Die Dauer der Unterrichtseinheiten beträgt 90 Minuten.

Bei einem Ersterwerb einer Fahrerlaubnis sind 12 Grundstoffunterrichte vom Gesetzgeber vorgeschrieben, plus jeweiligem Zusatzstoff der Führerscheinklasse.

Gerne darf der Unterricht auch über das gesetzliche Minimum besucht werden. Diese freiwilligen Zusatzstunden sind selbstverständlich nicht extra zu bezahlen.

Wenn schon eine Fahrerlaubnis vorhanden ist, reduziert sich der Grundstoff von 12 auf 6 Doppelstunden ( á 90 Minuten) plus jeweiliger Zusatzstoff für die beantragte Klasse.

Der theoretische Grundstoff für alle Klassen setzt sich zusammen aus:

  • Persönliche Veraussetzung
  • Rechtliche Rahmenbedingungen
  • Verkehrszeichen
  • Straßenverkehrssystem und Bahnübergänge
  • Grundregel, Vorfahrt
  • Verkehrsregelungen / Bahnübergänge
  • Geschwindigkeit, Abstand
  • Andere verkehrsteilnehmer
  • Verkehrsverhalten bei Fahrmanöver
  • Halten und Parken
  • Verhalten in besonderen Situationen
  • Lebenslanges lernen

Zusatzstoff Klasse B

  • Technik
  • Anhänger / Personenbeförderung

Zusatzstoff für Klassen A, A2, A1, AM

  • Wissenswertes vor der Fahrt
  • Der richtige Umgang mit dem Motorrad
  • Sicheres und umweltbewusstes Fahren
  • Richtiges Verhalten in besonderen Situationen

Praktischer Unterricht

Die praktische Fahrausbildung erfolgt nach dem Stufenplan der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände.

Für diese Ausbildungsfahrten ist vom Gesetzgeber keine Anzahl vorgeschrieben, je nach Fahrschüler variieren diese Stunden bis die Prüfungsreife erreicht ist.

Für die Klassen B, A1, A2 und A sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:

  • 5 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
  • 4 Stunden à 45 Minuten auf Autobahn
  • 3 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit

Die Sonderfahrten entfallen ab dem 19.01.2013 in den Klassen A2 und A wenn der Führerscheinbewerber die Klasse A1 seit mindestens 2 Jahren besitzt und einen Aufstieg auf die Klasse A2 bzw. von der Klasse A2 auf die Klasse A macht. Auch hier ist ein mindestens 2 jähriger Vorbesitz nötig.

Für die Klasse BE sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:

  • 3 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
  • 1 Stunde à 45 Minuten auf Autobahn
  • 1 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit

Für die Klasse AM sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben.

Sind Sie bereits im Besitz der Führerscheinklasse A1, reduzieren sich die Sonderfahrten für Motorräder um 3 Doppelstunden wenn die Klasse A2 übersprungen wird und man direkt den offenen Motorradführerschein Klasse A erwerben möchte oder die 2 Jahre Besitz Klasse A1 nicht erfüllt sind.

Ebenso müssen 3 Doppelstunden Sonderfahrten von der Klasse A2 auf die Klasse A erfolgen wenn auch hier die 2 Jahresfrist nicht erfüllt wird.

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