Theoretischer Grundstoff
Im folgenden eine Übersicht über den theoretischen Unterricht, den jeder Fahrschüler besuchen muss. Die Anzahl der Unterrichte unterscheidet sich je nach Führerscheinklasse und eventuellen Vorbesitzen anderer Führerscheine. Die Dauer der Unterrichtseinheiten beträgt 90 Minuten.
Bei einem Ersterwerb einer Fahrerlaubnis sind 12 Grundstoffunterrichte vom Gesetzgeber vorgeschrieben, plus jeweiligem Zusatzstoff der Führerscheinklasse.
Gerne darf der Unterricht auch über das gesetzliche Minimum besucht werden. Diese freiwilligen Zusatzstunden sind selbstverständlich nicht extra zu bezahlen.
Wenn schon eine Fahrerlaubnis vorhanden ist, reduziert sich der Grundstoff von 12 auf 6 Doppelstunden ( á 90 Minuten) plus jeweiliger Zusatzstoff für die beantragte Klasse.
Der theoretische Grundstoff für alle Klassen setzt sich zusammen aus:
- Persönliche Veraussetzung
- Rechtliche Rahmenbedingungen
- Verkehrszeichen
- Straßenverkehrssystem und Bahnübergänge
- Grundregel, Vorfahrt
- Verkehrsregelungen / Bahnübergänge
- Geschwindigkeit, Abstand
- Andere verkehrsteilnehmer
- Verkehrsverhalten bei Fahrmanöver
- Halten und Parken
- Verhalten in besonderen Situationen
- Lebenslanges lernen